Der Ethik- u. Verhaltenskodex für Mitglieder *) des kompetenz[team]handwerk für Handwerker UPTODATE und seiner Mitarbeiter, im weiteren KTH-Mitglied genannt, umfasst die folgenden 12 Leitsätze:
  1. Das KTH-Mitglied, das sich diesem Ehrenkodex unterwirft, ist verpflichtet, seinen Klienten mit Eifer und Gewissenhaftigkeit zu beraten und die Interessen des Klienten vor die eigenen zu stellen. Die Beratung und/oder Dienstleistung hat dem langfristigen Nutzen des Klienten zu dienen sowie auf die Situation und die Umfeldbedingungen des Klienten abgestimmt zu sein und nach dem neuesten Stand des Wissens zu erfolgen.
  2. Das KTH-Mitglied ist befugt und verpflichtet, alles was er zur kompetenten und effizienten Beratung des Klienten für richtig hält, zu tun, sofern dies mit seinem Auftrag, den Gesetzen und seinem Gewissen vereinbar ist. Dies beinhaltet auch die Verpflichtung, einen Auftrag nur dann zu übernehmen, wenn geeignetes eigenes oder fremdes Personal für die professionelle Umsetzung des Auftrags nach den Regeln von UPTODATE zur Verfügung steht.
  3. Das KTH-Mitglied ist zur Verschwiegenheit über anvertraute Angelegenheiten und sonstige ihnen bekannt gewordene Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse des Klienten liegt, verpflichtet.
  4. Das KTH-Mitglied hat in Fällen persönlicher Befangenheit (z.B. Wettbewerbskonflikte), die seine Objektivität bei der Beratung entweder von vornherein oder künftig beeinflussen könnte, den Auftrag abzulehnen. Im Zweifelsfall hat er seinen Klienten über die Gefahr der Befangenheit zu informieren und dessen Entscheidung über die Fortsetzung der Zusammenarbeit vorbehaltlos zu akzeptieren.
  5. Zwischen dem KTH-Mitglied und seinem Klienten ist ein schriftlicher Vertrag zu errichten, der den Vertragsgegenstand, einen Leistungskatalog und die Zahlungsbedingungen zu enthalten hat.
  6. Während der Dauer eines Auftrags hat das KTH-Mitglied eng mit seinem Auftraggeber zusammenzuarbeiten; bezüglich aller auftretenden wichtigen Umstände trifft ihn seine Aufklärungs- und Warnpflicht.
  7. Von Beginn des Vertragsverhältnisses bis zu einem Jahr nach Beendigung desselben, ist das KTH-Mitglied nicht berechtigt, Mitarbeiter seines Klienten in seinem Unternehmen zu beschäftigen oder sie abzuwerben.
  8. Obwohl KTH-Mitglieder miteinander im Wettbewerb stehen, haben sie einander zu respektieren und Handlungen oder Äußerungen zu unterlassen, die ihre Mitbewerber diskreditieren.
  9. Arbeiten zwei oder mehrere KTH-Mitglieder gleichzeitig für denselben Auftraggeber, haben sie eine Abgrenzung ihrer Tätigkeitsfelder festzulegen und in übergreifenden Bereichen abgestimmte Empfehlungen abzugeben.
  10. Das KTH-Mitglied hat bei seiner Beratung darauf zu achten, ob die zu erbringende Leistung auch für andere UPTODATE-Teilnehmer von Nutzen ist. Wenn ja, muss die Leitung von UPTODATE über das Beratungsthema informiert werden und diese entscheidet ob eine für alle Teilnehmer gültige Fassung erstellt werden soll. Diese wird dann allen zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die „neutrale Version“ werden von UPTODATE übernommen.
  11. Zur Verbesserung der Beratungsqualität hat das KTH-Mitglied die Information von jeder Beratung an einen UPTODATE-Teilnehmer der Leitung von UPTODATE weiterzugeben. Diese muss mindestens den Beratungsempfänger, die Beratungsthemen und den Zeitraum beinhalten.
  12. Das KTH-Mitglied hat auf jeder Rechnung, die an einen Kunden gestellt wird, den Hinweis zu vermerken, dass der Kunde/Klient sich bei Bedarf per eMail an das Institut für Kundenzufriedenheit Info@Kundenzufriedenheit.de wenden kann.

*) Aufgrund Ihres Berufstandes und der damit verbundenen beruflichen Schweigepflicht sind die Steuer-, Rechts- und Gesundheitsberater hier von ausgenommen.

ethik- und verhaltenskodex